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   VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21.TR   

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VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21.TR (https://dejure.org/2021,69928)
VG Trier, Entscheidung vom 21.09.2021 - 9 K 2488/21.TR (https://dejure.org/2021,69928)
VG Trier, Entscheidung vom 21. September 2021 - 9 K 2488/21.TR (https://dejure.org/2021,69928)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 BNatSchG, § 15 Abs 6 S 1 BNatSchG
    Heranziehung eines Binnenschifffahrtsunternehmens zu einer naturschutzrechtlichen Ersatzgeldzahlung wegen Errichtung einer Landebrücke

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    Das Landschaftsbild wird erheblich beeinträchtigt, wenn es sich infolge der Gestalt- oder Nutzungsänderung für einen aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als gestört darstellt (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5/14 -, juris Rn. 146; OVG NW, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 10 B 2439/97 mwN).

    Sie ist daher nur dahingehend überprüfbar, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar ist und auch nicht auf einem Bewertungsverfahren beruht, das sich als unzulängliches oder ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016, a.a.O., Rn. 146 mwN; OVG SH, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 -, juris Rn. 106 f).

    Auch im Rahmen der insoweit erforderlichen Beurteilung der Schwere des Eingriffs und des Kompensationsbedarfs kommt der Behörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016, a.a.O., Rn. 146; OVG SH, a.a.O. Rn. 106 f.).

  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.1501

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan für

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    Das hindert ihn aber nicht, eine geeignete Arbeitshilfe - vorliegend den Ersatzgeldkatalog - heranzuziehen und der Ermittlung des Kompensationsbedarfs ein darin niedergelegtes Bewertungsschema zugrunde zu legen (BayVGH, Urteil vom 13. April 2006 - 1 N 04.1501 -, juris).

    Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Ersatzgeldkatalog nicht in gleichmäßiger Verwaltungspraxis angewandt wird (vgl. zu dieser Voraussetzung BayVGH, Urteil vom 13. April 2006, a.a.O., Rn. 46).

  • OVG Sachsen, 09.03.2016 - 3 E 123/15

    Streitwert; Sondernutzungserlaubnis; Alttextilcontainer; wirtschaftliches

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 09. März 2016 - 3 E 123/15 -, Beschluss vom 21.08.2013 - 11 E 645/13 - KStZ 2013, 219, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 B 798/13 - und Beschluss vom 24.10.2014 - 11 B 1065/14 -) scheint es sachgerecht, im Fall von nicht vorliegenden belastbaren Angaben zum erwarteten Jahresgewinn den Streitwert für eine Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Alttextilcontainers im Regelfall gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 5.000,- ? zu schätzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2013 - 11 E 645/13

    Ermessensgerechte Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Verpflichtung der

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 09. März 2016 - 3 E 123/15 -, Beschluss vom 21.08.2013 - 11 E 645/13 - KStZ 2013, 219, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 B 798/13 - und Beschluss vom 24.10.2014 - 11 B 1065/14 -) scheint es sachgerecht, im Fall von nicht vorliegenden belastbaren Angaben zum erwarteten Jahresgewinn den Streitwert für eine Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Alttextilcontainers im Regelfall gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 5.000,- ? zu schätzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2013 - 11 B 798/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung einer Straße zum

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 09. März 2016 - 3 E 123/15 -, Beschluss vom 21.08.2013 - 11 E 645/13 - KStZ 2013, 219, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 B 798/13 - und Beschluss vom 24.10.2014 - 11 B 1065/14 -) scheint es sachgerecht, im Fall von nicht vorliegenden belastbaren Angaben zum erwarteten Jahresgewinn den Streitwert für eine Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Alttextilcontainers im Regelfall gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 5.000,- ? zu schätzen.
  • VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19

    Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen in Pferdsfeld abgewiesen

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    Eine Abwendungsbefugnis gem. § 711 ZPO war aufgrund des Umstands, dass die Beklagte Teil der öffentlichen Hand ist, nicht auszusprechen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 30. April 2020 - 4 K 406/19.TR - in ESOVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2014 - 11 B 1065/14

    Verfügung des künftigen Unterlassens einer weiteren Aufstellung von

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 09. März 2016 - 3 E 123/15 -, Beschluss vom 21.08.2013 - 11 E 645/13 - KStZ 2013, 219, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 B 798/13 - und Beschluss vom 24.10.2014 - 11 B 1065/14 -) scheint es sachgerecht, im Fall von nicht vorliegenden belastbaren Angaben zum erwarteten Jahresgewinn den Streitwert für eine Klage auf Verpflichtung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Alttextilcontainers im Regelfall gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 5.000,- ? zu schätzen.
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    So wurde in der Rechtsprechung jedenfalls in Bezug auf amtliche Auskünfte und Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes mehrfach entschieden, dass diesen eine besondere Bedeutung zukommt, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebietes und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 8 ZB 10.2312 - Beschluss vom 31. August 2011 - 8 ZB 10.1961 - sowie Beschluss vom 17. Mai 2018 - 8 ZB 16.1977 - jeweils juris; ebenso VG Trier, Urteil vom 20. November 2018 - 9 K 3314/18.TR - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2019 - 5 K 1737/18

    Rückbau einer Steganlage wegen unmittelbarer Nachbarschaft zu einem geschützten

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    41 a. Die Errichtung der Landebrücke stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 14. September 2010 - 4 K 499/10 -, BeckRS 2011, 45726; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 07. März 2019 - 5 K 1737/18 -, juris Rn. 38 f.).
  • VGH Hessen, 27.06.1996 - 4 UE 1183/95

    Isolierte Anfechtung einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe; zum

    Auszug aus VG Trier, 21.09.2021 - 9 K 2488/21
    Die Festsetzung des Ersatzgeldes in Ziffer 2.12. der wasserrechtlichen Erlaubnis ist selbständig anfechtbar, da es sich um eine belastende Nebenbestimmung im Rahmen eines begünstigenden Verwaltungsaktes handelt, die eine eigenständige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, BVerwGE 112, 221; HessVGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 UE 1183/95 -, juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

  • VG Wiesbaden, 14.09.2010 - 4 K 499/10

    Bootssteganlage am Rhein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97

    Eingriff in Natur und Landschaft; Genehmigungspflicht; Dauergrünland; Auffüllen

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

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